Für bestehende Gebäude führen wir umfassende Bestandsbewertungen durch, um mögliche Schwachstellen im Brandschutz zu identifizieren oder eine Grundlage für Ihre Aufstockungs- und Umbauprojekten zu schaffen.
"Bestandsgeschützt ist eine bauliche Anlage, wenn sie genehmigt und genehmigungskonform errichtet worden ist ("formeller Bestandsschutz") oder wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Errichtung dem geltenden Recht entsprochen hat ("materieller Bestandsschutz") und danach jeweils nicht rechtswidrig geändert worden ist" – Rundschreiben IIB7-4112.420-013/11 des StMI vom 25.07.2011 –
Gutachten zum Bestandsschutz
Wir überprüfen bauliche Anlagen mit Blick auf den Bestandsschutz, dabei vollziehen wir die bauliche Geschichte anhand historischer Unterlagen nach und stellen den letzten genehmigten Stand (Pläne, Baugenehmigung) zusammen. Bei einem Ortstermin überprüfen wir sowohl die Umsetzung aller bauaufsichtlich geforderten Maßnahmen als auch die Übereinstimmung der tatsächlichen Situation mit dem letzten Stand der Genehmigungsplanung.
Anschließend stellen wir fest, ob Bestandsschutz vorliegt. Wenn kein Bestandsschutz vorliegt, zeigen wir eine Weg auf, diesen durch bauliche Veränderungen wiederherzustellen. Zusätzlich empfehlen wir brandschutztechnische Maßnahmen, um das Sicherheitsniveau zu erhöhen.
Beratung nach Feuerbeschau
Wir sichten Feuerbeschau-Befunde, ordnen das Ergebnis ein und unterstützen Sie bei der baulichen Umsetzung von erhobenen Forderungen. Lässt sich ein festgestellter Mangel auf andere Weise lösen, gehen wir in Abstimmung mit der feuerbeschauenden Behörde, um ein wirtschaftliches und einvernehmliches Ergebnis zu erzielen.