In unserer Funktion als Prüfsachverständige für Brandschutz bieten wir die Bescheinigung des Vorliegens der Voraussetzungen für Abweichungen von den standardmäßigen brandschutztechnischen Bestimmungen an. Diese Bescheinigung ist entscheidend, wenn materielle Abweichungen im Brandschutzkonzept eines Bauvorhabens notwendig sind.
Sofern der Nachweis ansonsten nicht prüfpflichtig ist, prüft der Prüfsachverständige isoliert das Vorliegen der Voraussetzungen zur Bescheinigung der Abweichungen.
Auch für die Bescheinigung von Abweichungen ergeben sich mit der Beauftragung eines Prüfsachverständigen Vorteile gegenüber der Prüfung durch die Genehmigungsbehörde. Prüfsachverständige sind hoch spezialisiert, sodass selbst komplexe Abweichungsanträge im Austausch zwischen dem Brandschutzplaner und dem/der Prüfsachverständigen abgestimmt werden können. Insbesondere die frühzeitige Abstimmung bietet den im Planungsprozess Beteiligten eine hohe Planungssicherheit.
Mit der Beauftragung eines Prüfsachverständigen verlängert sich zudem das Zeitfenster für die Brandschutzplanung, da die Prüfbescheinigung in der Regel erst mit der Baubeginnsanzeige und nicht bereits mit dem Bauantrag vorliegen muss.