Die Erstellung von Brandschutznachweisen und -konzepten erfolgt im Rahmen der Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI und ist ein wesentlicher Bestandteil der Genehmigungsplanung. Der Brandschutznachweis stellt eine bauordnungsrechtlich erforderliche Bauvorlage im Zuge des Bauantrages dar.
Im Verlauf der Vor- und Entwurfsplanung prüfen und sichern wir die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen in enger Abstimmung mit den Zielen der architektonischen Planung. Unsere Leistungen in der Fachplanung Brandschutz umfassen dabei die Klärung der rechtlichen Grundlagen, die baurechtliche Einstufung des Vorhabens sowie alle erforderlichen Beratungen, Abstimmungen und Koordinationsleistungen mit Planungsbeteiligten, Prüfsachverständigen, Genehmigungsbehörden und der zuständigen Brandschutzdienststelle.
Alle Ergebnisse werden in einem Brandschutznachweis zusammengeführt und durch anschauliche Brandschutzpläne ergänzt. Darin werden die vorgesehenen Brandschutzmaßnahmen auf Basis der Genehmigungsplanung beschrieben, insbesondere:
Zusätzlich beinhaltet der Nachweis die Bewertung der geplanten Maßnahmen im Vergleich zu den bauordnungsrechtlichen Sollanforderungen. Abweichungen / Erleichterungen vom Baurecht werden nachvollziehbar dargestellt und erforderliche Kompensationen begründet vorgeschlagen.
Die erstellten Nachweisdokumente dienen nicht nur der Genehmigungserteilung, sondern bilden zugleich eine belastbare Grundlage für die weitere Ausführungsplanung bis hin zur Ausschreibung und Vergabe.