Als Prüfsachverständiger und Prüfingenieur für Brandschutz prüfen wir prüf- und genehmigungspflichtige Brandschutznachweise und Brandschutzkonzepte auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit und beteiligen die zuständige Brandschutzdienststelle zur Würdigung des abwehrenden Brandschutzes (örtliche Festlegungen, vorhandene Ausrüstung und im Brandfall zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte).
Bauherren und Bauaufsichtsbehörden können – abhängig von Bundesland, Baugenehmigungsverfahren, Gebäudeklasse und Gebäudenutzung – Prüfsachverständige oder Prüfingenieure für den Brandschutz beauftragen. Diese prüfen und bescheinigen dann anstelle der Genehmigungsbehörde die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Brandschutzanforderungen, überwachen die Bauausführung und bescheinigen abschließend die übereinstimmende Ausführung.
Mit der Beauftragung eines Prüfsachverständigen ergeben sich Vorteile gegenüber der Prüfung durch die Genehmigungsbehörde. Prüfsachverständige sind hoch spezialisiert, sodass selbst komplexeste Aufgabenstellungen im Austausch zwischen dem Brandschutzplaner und dem/der Prüfsachverständigen abgestimmt werden können. Insbesondere die frühzeitige Abstimmung materieller Abweichungen bietet den am Planungsprozess Beteiligten eine hohe Planungssicherheit. Mit der Beauftragung eines Prüfsachverständigen verlängert sich zudem das Zeitfenster für die Brandschutzplanung, da die Prüfbescheinigung in der Regel erst mit der Baubeginnsanzeige und nicht bereits mit dem Bauantrag vorliegen muss.
Dort, wo zwingend eine hoheitliche Prüfung des Brandschutzes erfolgen muss, können Bauaufsichtsbehörden Prüfingenieure für Brandschutz hinzuziehen. Diese werden dann hoheitlich anstelle der Bauaufsichtsbehörde tätig. In immer mehr Bundesländern ist das Hinzuziehen von hoheitlich tätigen Prüfingenieurs möglich oder gar sogar vorgegeben.